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Maklerprovision bei Vermietung – Wer muss zahlen?

Maklerprovision bei Vermietung

Wenn du in Deutschland eine Wohnung vermieten oder mieten möchtest, stößt du sehr schnell auf den Begriff Maklerprovision.

Spätestens seit Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 hat sich die Rechtslage klar verändert und es gibt nun verschiedene Möglichkeiten wie die Maklerprovision bei Vermietung aufgeteilt wird.

Das Wichtigste im Überblick

  • Nicht mehr automatisch der Mieter trägt die Kosten für den Makler, sondern derjenige, der den Makler tatsächlich beauftragt
  • Als Vermieter musst du genau wissen, welche Kosten auf dich zukommen, wenn du einen Makler einschaltest.
  • Als Mieter solltest du deine Rechte kennen und verstehen, wann du zahlen musst – und wann nicht.

ᯓ★ So solltest du vorgehen

  • Lese dir diesen Beitrag durch, um dich genau über die Maklergebühren zu informieren

  • Beauftrage einen Makler immer schriflich. Ohne einen Vertrag kann es zu rechtlichen Schlupflöchern kommen

  • Dokumentiere alle Rechnungen und Vereinbarungen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wie hoch die Maklerprovision bei Vermietung ist, wer sie trägt, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie du typische Fehler vermeidest.

1 Was bedeutet Maklerprovision überhaupt?

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistung erhält.

Bei Vermietung bezieht sie sich auf die Vermittlung eines Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter.

Beim Kauf einer Immobilie ist die Provision frei verhandelbar, bewegt sich aber häufig zwischen 3–7 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.), meist geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.

Dazu mehr in unserem Beitrag über die Maklerprovision beim Kauf.

Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.

2 Das Bestellerprinzip in Deutschland

Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermG).

Es wurde mit der Mietrechtsnovelle eingeführt, um Mieter vor hohen Maklerkosten zu schützen.

Das Gesetz besagt: „Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen.“

Wenn du Vermieter bist, und du für deine Wohnung einen Makler beauftragst, dann musst du die Maklerprovision tragen.

Als Mieter zahlst du nur dann, wenn du den Makler aktiv selbst beauftragt hast und er ausschließlich für dich tätig wird – z. B. wenn du als Mieter eine ganz bestimmte Wohnung suchst und dafür explizit einen Makler einschaltest.

Damit wurde die alte Praxis beendet, bei der Vermieter den Makler einschalteten, die Kosten aber auf den Mieter abwälzten.

3 Höhe der Maklerprovision bei Vermietung laut Gesetz

Im Gesetz ist außerdem festgelegt, wie hoch die Provision bei Mietwohnungen maximal sein darf: Maximal 2 Nettokaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer, also effektiv 2,38 Nettokaltmieten.

Konkret ergibt sich dies aus § 2 Abs. 1a WoVermRG, der besagt:

„Die Höhe der vom Mieter zu zahlenden Maklerprovision darf zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer nicht überschreiten.“

Diese Regelung gilt für Mietverhältnisse, die nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden.

Beispiel:
Wenn eine Wohnung 1.000 € Kaltmiete kostet, liegt die Höchstprovision bei:

2.000 € + 380 € MwSt. = 2.380 €

3.1 Sonderfälle und Ausnahmen

Trotz Bestellerprinzip gibt es Konstellationen, in denen du als Mieter doch zahlen musst oder wo die Regelung nicht greift:

  • Suchauftrag durch den Mieter
    • Nur wenn du als Mieter einen Makler ausdrücklich schriftlich damit beauftragst, eine Wohnung für dich zu finden.
    • Der Makler darf dann aber keine Wohnungen anbieten, die er ohnehin schon im Portfolio hat.
  • Gewerbliche Vermietung
    • Das Bestellerprinzip gilt nur für Wohnraum, nicht für Gewerbeimmobilien.
    • Hier ist die Provisionshöhe frei verhandelbar.
  • Zwischenvermietungen & möblierte Wohnungen
    • Bei befristeten oder möblierten Mietverträgen gelten teilweise Sonderregeln.
    • Viele Portale arbeiten hier mit Servicegebühren, die nichts mit dem klassischen Maklerrecht zu tun haben.

4 Rechenbeispiele für die Maklerprovision bei Vermietung

Nettokaltmiete pro Monat Maximale Maklerprovision (2,38 x Miete)
500 € 1.190 €
700 € 1.666 €
1.000 € 2.380 €
1.200 € 2.856 €
1.500 € 3.570 €

5 Regionale Unterschiede der Maklerprovision bei Vermietung

Auch wenn die Höchstgrenze für Maklergebühren bei Vermietung bundesweit gilt, kann es regionale Unterschiede in der Praxis geben:

  • In Ballungsgebieten (z. B. München, Hamburg, Frankfurt) werden Makler fast immer von Vermietern beauftragt, weil die Nachfrage hoch ist.
  • In ländlichen Regionen versuchen manche Vermieter immer noch, die Kosten auf Mieter abzuwälzen – hier solltest du deine Rechte kennen.

6 Wer zahlt die Maklerprovision bei Vermietung?

Szenario Wer zahlt die Maklerprovision?
Vermieter beauftragt Makler (Standardfall) Vermieter
Mieter beauftragt Makler mit Suchauftrag Mieter
Gewerbliche Vermietung Nach Vereinbarung (meist Vermieter)
Zwischenvermietung / möblierte Wohnung Abhängig vom Vertrag, häufig Vermieter
Wohnung wird ohne Makler vermietet Keine Provision

7Checkliste für Vermieter (wenn du einen Makler beauftragst)

Checkliste für Vermieter

  • 📄 Maklervertrag schriftlich abschließen
  • 💰 Höhe der Provision (max. 2,38 Nettokaltmieten) prüfen
  • 🏢 Leistungen des Maklers genau definieren (Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung)
  • 🔍 Transparente Dokumentation aller Kosten verlangen
  • Bestellerprinzip beachten – du zahlst als Auftraggeber

8 ✅ Checkliste für Mieter (wenn du einen Makler einschaltest)

Checkliste für Mieter

  • 📄 Nur schriftlich einen Makler beauftragen
  • 💰 Maximale Provision: 2,38 Nettokaltmieten
  • 🏢 Forderungen ablehnen, wenn du den Makler nicht selbst bestellt hast
  • 🔍 Prüfen, ob der Makler wirklich nur für dich sucht
  • Alle Vereinbarungen dokumentieren lassen

9 Typische Fehler bei der Maklerprovision vermeiden

  • Unklarer Maklerauftrag: Vermeide es, einen Makler mündlich zu beauftragen. Ohne schriftlichen Vertrag entstehen Rechtsunsicherheiten.
  • Provision falsch kalkuliert: Manche Vermieter oder Mieter überschreiten die gesetzliche Höchstgrenze (2,38 Nettokaltmieten).
  • Keine Dokumentation: Alle Rechnungen und Vereinbarungen sollten transparent aufbewahrt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Regionale Unterschiede ignorieren: In Ballungsgebieten kann die Praxis strenger umgesetzt werden – informiere dich über lokale Gepflogenheiten.

10 Tipps zur Verhandlung und Kostenoptimierung

  • Provision bei Verhandlung reduzieren: Bei großen Wohnungen oder mehreren Objekten kannst du mit dem Makler über die Höhe der Provision verhandeln (maximal gesetzlich gedeckelt).
  • Maklerleistungen genau prüfen: Nur die wirklich benötigten Leistungen beauftragen – z. B. Inserate und Besichtigungen, keine unnötigen Zusatzleistungen.
  • Alternative Kanäle nutzen: Prüfe, ob du die Wohnung auch selbst vermieten kannst, um die Maklerkosten zu sparen.
  • Transparenz schaffen: Als Mieter und Vermieter beide Seiten sollten jederzeit nachvollziehen können, wofür die Provision berechnet wird.

11 Fazit

Das Bestellerprinzip schützt Mieter vor unberechtigten Maklerkosten, sorgt für Transparenz und klar geregelte Verantwortlichkeiten – für dich bedeutet das, dass du deine Rechte kennen musst, egal ob du vermietest oder eine Wohnung suchst.

Mit dem richtigen Wissen, sorgfältiger Vertragsprüfung und einem klaren Blick auf die gesetzlichen Vorgaben, kannst du unnötige Kosten vermeiden und die Maklerprovision korrekt und fair handhaben.


Maklerprovision bei Vermietung – Häufig Gestellte Fragen

FAQ – Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wer muss die Maklerprovision bei Vermietung zahlen?

Seit Einführung des Bestellerprinzips gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision. In der Regel also der Vermieter.

Wie hoch darf die Maklerprovision maximal sein?

Die Provision ist auf maximal 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt. gedeckelt – also effektiv 2,38 Monatsmieten.

Muss ich als Mieter jemals Maklerprovision zahlen?

Nur, wenn du selbst den Makler schriftlich mit der Wohnungssuche beauftragst und er ausschließlich in deinem Auftrag tätig wird.

Gilt das Bestellerprinzip auch für Gewerbeimmobilien?

Nein. Das Bestellerprinzip gilt nur für Wohnraum. Bei Gewerbe ist die Provision frei verhandelbar.

Was mache ich, wenn ein Makler unrechtmäßig Geld verlangt?

Weise auf das Bestellerprinzip hin und zahle nicht. Bei Streitfällen wende dich an den Mieterverein oder einen Fachanwalt.


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